Gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz sind
Arbeitgeber:innen seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die
betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiter:innen zu
fördern.
Welche Hintergründe und Möglichkeiten sich aus dieser
gesetzlichen Grundlage für Ihre Praxis bzw. Ihr Unternehmen
ergeben, erfahren Sie hier.
Sie erwirtschaften durch Ihre Praxis bzw. Ihr Unternehmen
Vermögen, das Sie für z.B. Investitionen etc. zurücklegen
möchten.
Welche besonderen Möglichkeiten Sie hier in Zeiten von
Inflation und Pandemie haben, erfahren Sie hier.
Was viele nicht wissen:
wenn Sie das Sparvermögen Ihrer Kinder intelligent anlegen,
bauen Sie nicht nur Vermögen für die Zukunft Ihrer Kinder
(Ausbildung, Studium, Berufseinstieg) auf, sondern haben zudem
die Möglichkeit, Ihre Kinder für einen Kleinstbetrag gegen
Risiken abzusichern.
Nicht erst seit der Pandemie interessant, durch diese aber neu
entdeckt:
Wenn einen durch unvorhergesehene Ereignisse die Arbeits- oder
Berufsunfähigkeit trifft, kann das zur existentiellen Bedrohung
führen. Welche Möglichkeiten es für eine kleinpreisige und auch
steuerlich vorteilhafte Absicherung für Arbeitnehmer:innen wie
Arbeitgeber:innen gibt, erfahren Sie hier.
Wussten Sie, dass ärmere Menschen signifikant häufiger krank
werden, als wohlhabendere Menschen?
In der Tat hat der finanzielle Background - nicht nur in
Krisen- und Inflationszeiten - einen hohen Einfluss auf die
Gesundheit und das Gesundheitsbewusstsein.
Was viele Arbeitnehmer:innen nicht wissen: schon mit kleinsten
Beträgen können steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten zum
Vermögensaufbau und damit existenzielle Absicherung genutzt
werden. Das fördert auch die Gesundheit!
Damit sind diese Möglichkeiten auch für Arbeitgeber:innen
zunehmend interessant, da mehr aufgeklärte und abgesicherte
Arbeitnehmer:innen deutlich weniger Krankheitstage im Jahr
aufweisen.
Alle meckern immer über Politik, dabei leben wir in einem
großartigen Sozialstaat: allein 6 Durchführungswege für
Vermögensaufbau und Absicherung der Arbeitskraft werden
staatlich gefördert!
Welche das sind und in welchem Umfang was zum Tragen kommt,
erfahren Sie hier.
Angebote der Abteilung Finanzbildung für Privatpersonen, Unternehmen, Betriebe, Praxen, Schulen, Kita, etc.