Die "klassischen" Kurse der Ersten Hilfe umfassen die über die
Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften
zertifizierten und sowohl inhaltlich als auch zeitlich
festgelegten Aus- und Fortbildungen, die z.B. für die Tätigkeit
als Ersthelfer:in im Betrieb, als Übungsleiter:in etc.
vorgelegt werden müssen.
Auch der Kurs Erste Hilfe für Führerscheinbewerber:innen gehört
zu dieser Gruppe.
Mit der DGUV Vorschrift 1 regelt die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Spitzenverband die
Parameter zur Unfallverhütung. Ebenda werden die Anforderungen an
Unternehmen/Betriebe etc. bezüglich der
betrieblichen Ersthelfer:innen und deren Aus-
bzw. Fortbildung definiert.
Diese Anforderungen sind die Grundlage für die Anerkennung der
Bildungseinrichtungen und des jeweiligen Kursangebotes.
MediDozenta - Health & Education bietet Ihnen
zertifizierte und qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungen
in Erster Hilfe gemäß der aktuellen Vorschriften.
Dank modernstem Equipment sind unsere Kurse praxisorientiert
und dennoch kontaktarm, da wir z.B. Maßnahmen wie die Stabile
Seitenlage und das Übung von Verbänden an modernen
Crash-Dummies durchführen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden
Formats!
Seit dem Inkrafttreten der Revision der Ersten Hilfe Aus-
und Fortbildung im April 2015 sind alle Formate nur noch
eintägige Veranstaltungen über 9 Unterrichtseinheiten mit
identischen Kosten. Es unterscheiden sich allerdings die
Inhalte bzw. die Ansprüche der Berufsgenossenschaften bzw.
Unfallkassen - auf die wir keinen Einfluss haben - für die
Übernahme der Kosten.
Grundkurs für alle betrieblichen Ersthelfer:innen bzw. die, die als solche tätig werden wollen/sollen.
Mitarbeiter:innen von Unternehmen / Betrieben etc., die für die Funktion als betriebliche:r Ersthelfer:in geeignet sind.
Bei der Auswahl von Termin und Uhrzeit richten wir uns gerne
nach Ihren Wünschen!
Nennen Sie uns bei der
Kontaktanfrage gerne Ihre bevorzugten Termine oder wählen
Sie einen Termin aus den
öffentlich ausgeschriebenen Angeboten aus.
Bundesweit in Ihrem Unternehmen/Betrieb oder in unseren Schulungsräumen.
Die Teilnehmer:innen können grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert. Die Maßnahmen sollten im Gesamtablauf unter Einschluss der psychischen Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen geübt werden.
Die Inhalte der EH-Ausbildung sind in der von der DGUV herausgegebenen Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung festgelegt.
Um nach einer Erste Hilfe-Ausbildung betriebliche:r Ersthelfer:in zu bleiben, ist alle 2 Jahre eine Erste Hilfe-Fortbildung - oft auch Erste Hilfe-Training genannt - zu absolvieren.
Mitarbeiter:innen von Unternehmen / Betrieben etc., die bereits in der Funktion als betriebliche:r Ersthelfer:in tätig sind und deren letzte EH-Aus- bzw. Fortbildung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt..
Bei der Auswahl von Termin und Uhrzeit richten wir uns gerne
nach Ihren Wünschen!
Nennen Sie uns bei der
Kontaktanfrage gerne Ihre bevorzugten Termine oder wählen
Sie einen Termin aus den
öffentlich ausgeschriebenen Angeboten aus.
Bundesweit in Ihrem Unternehmen/Betrieb oder in unseren Schulungsräumen.
Das Erste Hilfe-Fortbildung bzw. -Training fokussiert sich auf
die Sicherung der in
der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen. Darauf
aufbauend werden Maßnahmen vermittelt und die Bewältigung von
Notfallsituationen trainiert.
Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung
stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw.
der Anforderungen der Teilnehmer:innen/Unternehmen
Die Inhalte der EH-Ausbildung sind in der von der DGUV herausgegebenen Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung festgelegt.
Ist die Frist von 2 Jahren seit der EH-Ausbildung überschritten, muss statt einer EH-Fortbildung wieder eine Erste Hilfe-Ausbildung absolviert werden - dies ist für SIE insbesondere aus abrechnungstechnischen Gründen relevant, da Ihre Berufsgenossenschaft bei nicht fristgerechter Kursteilnahme die Übernahme der Kursgebühren nachträglich ablehnen kann und wir Ihnen diese dann in Rechnung stellen müssen!
Der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
ist die "betriebliche Variante" des Kurses Erste Hilfe am
Kind.
Der Kurs kann für Kita, Schulen nach entsprechend korrekter
Anmeldung bzw. nach der Anforderung entsprechender Gutscheine
(s.u.) durchgeführt und über die BG/Unfallkasse abgerechnet
werden.
Erzieher:innen, Lehrer:innen, Tagesväter und Tagesmütter sowie
alle, die beruflich mit Kindern tätig sind.
Interessierte Eltern, Großeltern etc. wählen für einen auf
Kinder ausgerichteten EH-Kurs bitte unser Angebot Erste
Hilfe am Kind.
In unserer MediCito-Veranstaltungsreihe
finden sich weitere Angebote, die auf Kinder-spezifische Themen
ausgerichtet sind.
Bei der Auswahl von Termin und Uhrzeit richten wir uns gerne
nach Ihren Wünschen!
Nennen Sie uns bei der
Kontaktanfrage gerne Ihre bevorzugten Termine oder wählen
Sie einen Termin aus den
öffentlich ausgeschriebenen Angeboten aus.
Bundesweit in Ihrer Kita, Schule, Betreuungseinrichtung oder in unseren Schulungsräumen.
Die Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die
Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen
an Erwachsenen und Kindern (obligatorische Themen).
Je nach Zielgruppe können darauf aufbauend weitere
Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung
von Notfallsituationen trainiert werden.
Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung
stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw.
der Anforderungen der Teilnehmer:innen/Einrichtung.
Die Inhalte der EH-Ausbildung sind in der von der DGUV herausgegebenen Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung festgelegt.
Kindertageseinrichtungen, Schulen, Tagepflegepersonen können
über die Unfallkasse Gutscheine für die Übernahme der Kosten
anfordern. Bedenken Sie dabei bitte, dass es eine gewisse Zeit
dauern kann, bis die Gutscheine eintreffen und der Kurs
durchgeführt werden kann; eine nachträgliche Abrechnung ist
leider nicht möglich!
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es
besonders wichtig, dass die die jeweiligen Hinweise zu den Gutscheinen auf
der Internetseite der Unfallkasse beachten. Sollten Sie
dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne!
Bei der Auswahl von Termin und Uhrzeit richten wir uns gerne
nach Ihren Wünschen!
Nennen Sie uns bei der
Kontaktanfrage gerne Ihre bevorzugten Termine oder wählen
Sie einen Termin aus den
öffentlich ausgeschriebenen Angeboten aus.
Bundesweit in Ihrer Fahrschule oder in unseren Schulungsräumen.
Das Ziel des Kurses für Führerscheinbewerber ist die
Vermittlung theoretischer und praktischer Fähigkeiten zur
Leistung von Erster Hilfe im Rahmen von Verkehrsunfällen.
Schwerpunkt hierbei ist auch das Erkennen von Gefahren, das
entsprechende Absichern der Unfallstelle und die BEachtung des
Eigenschutzes.
Die Inhalte des "Führerscheinkurses" entsprechen im Wesentlichen denen der EH-Ausbildung (Revision der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung), vertieft aber insbesondere Verkehrs-spezifische Themen.
Haben Sie schon einmal über den gesetzlich vorgeschriebenen und
versicherungstechnisch relevanten Brandschutz
in Ihrem Unternehmen oder eine entsprechende
Brandschutzhelferausbildung für sich und Ihre
Mitarbeiter:innen nachgedacht?
Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter!
Wir bieten Ihnen unsere Brandschutzhelferausbildung mit
praktischen Löschübungen gerne auch in einem
zeitlich und kostengünstigen Kombi-Paket mit unseren Erste
Hilfe-Angeboten an. Sprechen Sie uns gerne an!
Bitte beachten Sie, dass wir die oben beschriebenen Erste Hilfe
Kurse zur Zeit primär intern im jeweiligen Unternehmen anbieten
und Sie für dieses Format keine öffentlich ausgeschriebene
Angebote für einzelne Mitarbeiter:innen finden
werden.
Bei Interesse an unseren Erste Hilfe Angebote nehmen Sie bitte
über das Formular weiter unten Kontakt zu uns auf.
Auf der Buchungsseite finden Sie gegebenenfalls weitere
interessante Angebote für sich und Ihre Mitarbeiter:innen!
Erste Hilfe Kurse für Unternehmen, Betriebe und Behörden sowie Kita und Schulen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Erste Hilfe Kurse für den Erwerb des Führerscheins gemäß §19 der Fahrerlaubnisverordnung.